Verpackungslizenzierung & Entsorgung
Seit dem 12. August 2026 gelten in Deutschland die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) sowie des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG).
Die Regelungen bestimmen unter anderem, wer für die Rücknahme, Verwertung und Finanzierung von Verpackungsabfällen verantwortlich ist.
Zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gehören auch viele sogenannte Serviceverpackungen, die erst in der Verkaufsstelle mit Lebensmitteln oder anderen Produkten befüllt und anschließend an den Endkunden abgegeben werden.
Hierzu zählen beispielsweise:
Dönerboxen, Foodboxen, Salatschalen und Deckel, Pommesverpackungen, Kaffeebecher, Tragetaschen
Einschlagpapier und weitere To-go-Verpackungen
Eine generelle Mindestmenge für die Systembeteiligung gibt es nicht.
Nähere Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz findest du auf der offiziellen Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Eine weitere Übersicht mit den häufig gestellten Fragen findest du auf der Seite unseres Entsorgungspartners EKO-Punkt.
Wer übernimmt die Systembeteiligung?
Seit dem 12. August 2026 hängt die Verantwortlichkeit bei Serviceverpackungen insbesondere davon ab, ob die Verpackung mit dem Namen, Logo oder der Marke des Kunden versehen ist.
Bei neutralen Serviceverpackungen ohne Namen, Logo oder Marke des Kunden, die von Haepsi als erstem Unternehmen in Deutschland bereitgestellt werden, übernimmt Haepsi die gesetzlich erforderliche Systembeteiligung.
Die entsprechenden Systembeteiligungsentgelte sind bereits im Verkaufspreis enthalten.
Auf unseren Rechnungen wird die erfolgte Systembeteiligung entsprechend ausgewiesen.
Bei Serviceverpackungen, die speziell mit deinem Namen, Logo oder deiner Marke hergestellt werden, gilt nach der PPWR grundsätzlich der Auftraggeber als Erzeuger und Hersteller der Verpackung.
Schreib uns dazu einfach eine Anfrage per Mail oder rufe uns an Tel.: +49 17623396396.
Unser Entsorgungspartner ist die EKO-PUNKT GmbH & Co. KG, Waltherstraße 49-51 // Haus 3, 51069 Köln